Fabulous...

10. August 2021

...Mietrecht

Es sieht eigentlich nicht besonders interessant aus. Und fasst sich meistens auch nicht so an. Aber manchmal, nicht immer. Manchmal kann so ein Fall aus einem eher pomadigen Rechtsgebiet recht spaßig sein.


Mietrecht zum Beispiel. Gerade erst einige Mandate gehabt. 


Das Mietrecht, eigentlich eher eintönig und wenig aufregend.


Aber schön - wenn auch nicht unbedingt sexy - wird’s z. B. dann, wenn


  1. alles glatt läuft. Wenn etwa auf das erste anwaltliche Anschreiben genau das passiert, was ich ganz gern gehabt hätte, nachdem sich der Mandant über Monate hinweg vergeblich selbst bemüht hat. Mandant glücklich. Ich auch. Kurz und schmerzlos, Akte zu.
  2. eine Hausverwaltung mit an Bord ist. Mit denen hat man oft richtig Spaß. Hausverwaltungen, das sind so Leute, die sich irgendwann mal dachten… „ich nenn mich jetzt Hausverwalter, der Rest kommt von ganz alleine“. Kommt er aber nicht. Und insbesondere hat man nicht wie von Geisterhand, nur weil man sich einen schicken Briefkopf ausdenkt und eine spacige Bezeichnung (modern, englisch, z. B. "Real Estate", „Management“, "Service", gerne kombiniert), irgendeine Ahnung von irgendwas. Als Anwalt, wenn man dann mit denen zu tun hat, überlegt man am Anfang noch: Meinen die das ernst? Das können die doch nicht ernst meinen?! Die Rechtslage hab ich denen doch schon erklärt, wieso… was zum… ?
     
    Mit welcher Überzeugung und mit welchem Selbstbewusstsein einem da „juristisches“ Stammtischwissen* entgegengeschleudert wird, ist manchmal schon beeindruckend. Und dabei oft unfreiwillig komisch.
     
    Woher nehmen die das? Wo informieren die sich? Sicherlich nicht im (am?) Gesetz. Aufklärungsversuche scheitern eigentlich immer. Man kann mit dem gleichen Ergebnis auch versuchen, seinem Meerschweinchen (wenn vorhanden) die Rechtslage zu erklären. Oder seiner Zimmerwand (wenn kein Meerschweinchen zur Hand). Oder, man lässt das einfach, wendet sich angenehmeren Dingen zu… und klagt. In der Hoffnung, dass das geballte Fachwissen der Hausverwaltung auch das Gericht nicht so richtig überzeugt, oder, dass sich der Vermieter - mit der Klage konfrontiert - der Hilfe eines echten Fachmanns bedient. Dann ergibt auch der Austausch von Argumenten wieder mehr Sinn.


Hausverwaltungen also. Die E-Bike-Fahrer des Mietrechts (dazu kommt später ganz bestimmt noch ein halbernst gemeinter Beitrag…).


*Weil das eher die Regel denn die Ausnahme ist, bin ich mir fast sicher, dass es irgendwo da draußen diesen Hausverwalterstammtisch als Pflichtveranstaltung für die Leute, die sich den schicken Briefkopf (s. o.) ausgedacht haben, gibt. So geheimbundmäßig. Wie im Kino. „Prokuratoris Domuum“ (Latein, lange her, stimmt bestimmt auch nicht ganz). Klingt doch recht griffig, klingt nach Robert Langdon. Sobald der fancy Name (s. o.) auf den Briefbogen gedruckt ist, geschieht etwas geheimnisvolles. Ein Briefumschlag wird unter der Tür durchgeschoben, versiegelt mit rotem Wachs. Darin, kalligraphiert, die Einladung zur Aufnahme in den Hausverwalterzirkel. Das Aufnahmeritual hat es in sich. Es muss, fehlerfrei und in meditativem Mönchsgesang, ein Text vorgetragen werden. Einen, den jede Hausverwaltung kennen, der ihr in Fleisch und Blut übergehen muss. Er ist ihr Erkennungszeichen. Der Titel: „Richtiges Heizen und Lüften“.


Ich schweife ab.


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